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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mittland-Orga

§1 Allgemeine Bestimmungen

1.

Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen etc.). Der Teilnehmer versichert unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelischen Belastungen körperlich und geistig in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, kann im Zweifelsfall der Veranstalter hierzu weitere Auskünfte erteilen.

2.

Alle Nebenabreden und Änderungen des Teilnehmervertrags sowie der AGB bedürfen der Schriftform. Sie erlangen Gültigkeit erst nach der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters.

3.

Die Wirksamkeit dieser AGB bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AGB unberührt.

 

§2 Sicherheit

1.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und ohne weiteres Zutun des Veranstalters seine vollständige Ausrüstung dem Veranstalter für eine Sicherheitsüberprüfung vorzuführen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter verwendet werden.

2.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstung, sowie übermäßiger Alkoholkonsum. Wer mit Drogen (Rauschmitteln) erwischt wird, wird von der Veranstaltung verwiesen.
Benutzt werden dürfen nur von den Veranstaltern oder Beauftragten geprüfte und zugelassene Live-Rollenspiel-Waffen! Gleiches gilt für Rüstungsgegenstände. Reale Waffen oder andere spitze Gegenstände dürfen nur in gesichertem Zustand getragen werden. Scharfkantige oder spitze Rüstung- bzw. Ausrüstungsteile (z. B. ein Helm mit einem spitzen Dorn) dürfen nicht verwendet werden. Es darf niemand real physisch oder psychisch gefährdet werden. Unachtsamkeit und unüberlegtes Handeln, insbesondere in emotionalen Situationen, muss verhindert werden.

3.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen folge zu leisten.

4.

Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters nicht folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat. In einer Gefahrensituation muss das Spiel durch eine zuvor vereinbarte Handlung (Stopp-Rufen) unterbrochen werden. Alle Teilnehmer unterbrechen das Spiel und versuchen, falls möglich, die Gefahr zu beheben.

5.

Alles ist zu unterlassen, was die Umgebung (Wälder, Gebäude...) oder Eigentum anderer gefährdet.

6.

Abgesperrte oder laut Belehrung nicht zu betretende Gebiete sind nicht zu betreten.

7.

Es können Out-Time-Zonen erklärt werden, die für Charaktere und deren Handlungen verboten sind, aber nicht für Spieler. Der Charakter bleibt dann wie ein Anzug vor der Tür (zum Beispiel: Dusch- und Waschräume, Toiletten, Küche, Schlafräume).

8.

Umgang mit Feuer ist nur nach vorheriger Absprache erlaubt. Finger weg von pyrotechnischen Einrichtungen.

9.

Alle Objekte, die einem anderen Teilnehmer eingeflösst werden können, müssen bei den Veranstaltern angekündigt werden, die Real-Zutaten müssen dem Trinkenden oder Essenden auf Verlangen bekannt gemacht werden. Dabei ist es verboten, Zutaten nicht zu nennen (Anmerkung: selbst Zucker kann tödlich sein, wenn der Trinkende Diabetiker ist).

10.

Grundsätzlich ist im Kampf jeder absichtlicher Körperkontakt verboten! Jeder, der in einen Kampf eingreift, darf keine gefährlichen Gegenstände in seiner Hand halten, beispielsweise: Fackeln, Laternen, Zigaretten, scharfe Gegenstände, Gläser usw. Schläge gegen den Kopf, Hände, Genitalien, Hals, Helme oder Masken sind verboten. Stechen ist ebenso nicht erlaubt. Nach jedem Kampf sind die Polsterwaffen selbst auf Beschädigungen zu überprüfen und gegebenenfalls auszusortieren. Das gilt vor allen Dingen für Pfeile. Schusswaffen dürfen eine Zugkraft von 20 Pfund nicht überschreiten. Kampfsituationen in dunklen oder unübersichtlichen Bereichen (Hänge o. ä.) sind zu vermeiden. Jeder Einzelne ist unter anderem auch für die Sicherheit seines Gegners verantwortlich. Das bedeutet, dass man auch seinen Gegner auf hinter ihm liegende Gefahren aufmerksam machen muss. In Gebäuden darf nicht gekämpft werden. Leute mit angezündeten Fackeln dürfen nicht angegriffen werden (wegen Brand- und Verletzungsgefahr). Sie dürfen auch nicht in Kämpfe eingreifen.

11.

Es ist auf folgende Umstände zu achten und entsprechend zu handeln: Um die Gebäude herum befinden sich gefährliche Abgründe und Hänge; In der Nähe der Unterkunft wohnen Menschen. Störungen sind zu vermeiden; Das Beklettern von Anlagen oder Einrichtungen ist untersagt.


§3 Haftung

1.

Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

2.

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

3.

Forderungen Dritter aus Schadensersatzansprüchen an die Veranstalter werden vom Verursacher bzw. den Verursachern getragen. Alle an den Veranstalter herangetragenen Haftungsansprüche mit ungeklärtem Verursacher, für die der Veranstalter keine geeigneten Vorkehrungen getroffen hat, werden von allen angemeldeten Teilnehmern (inkl. Veranstalter) zu gleichen Teilen getragen.


§4 Urheberrecht und Aufzeichnungen

1.

Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

2.

Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufgezeichnet und diese Aufzeichnungen gewerblich verwertet werden.

3.

Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen, bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Die Rechte an den Spielercharakteren sowie ihrem Teil der Handlung verbleiben bei dem jeweiligen Spieler, die Rechte der Geschichte bleiben beim jeweiligen Autor.

4.

Aufnahmen von seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.

5.

Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichen Einverständnis des Veranstalters zulässig.


§5 Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung

1.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.

2.

Bei Rücktritt des Teilnehmers egal zu welchem Zeitpunkt wird ein angemessener Betrag zur Deckung der dadurch entstandenen Unkosten einbehalten.

3.

Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung wahrnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.


§6 Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug

1.

Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im voraus. Unberührt davon bleibt das Recht des Veranstalters tatsächlich entstandene höhere Unkosten gegen Quittungsvorlage geltend zu machen.

2.

Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.

3.

Bei Anmeldungen in Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.


§7 Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz

1.

Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Kundendatei geführt werden.

2.

Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Fax, Email sowie eine Fotographie umfassen. Diese Stammdaten werden auf unbegrenzte Zeit gespeichert. Darüber hinaus werden vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Charaktername, -klasse, etc).

3.

Die angegebenen Daten der Teilnehmer werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.


§8 Abweichende Klauseln für Vollkaufleute
Für den Fall, dass der Teilnehmer Vollkaufmann ist, gelten abweichend von obigen Klauseln folgende Bestimmungen:

1.

Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ebenso wie Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug auf den Ersatz des Teilnehmerbeitrages beschränkt . Eine weitergehende Haftung findet nicht statt.

2.

Für den Fall, dass der Veranstalter dem Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltung die Möglichkeit bietet, seinem Gewerbe nachzukommen (Verkaufsstand, Ausschank, aber auch künstlerische Tätigkeiten wie Gewandungsschneiderei oder Filmproduktion/Anfertigung von Videomitschnitten) bzw. diesen zur Durchführung dieses Gewerbes engagiert, entbindet der Teilnehmer den Veranstalter von allen Haftungspflichten, insbesondere aber nicht ausschließlich in Bezug auf die in den Bereich der Veranstaltung eingebrachten Waren, Wertgegenstände und zur Gewerbedurchführung notwendigen Werkzeuge.